Um sicherzustellen, dass das Sicherheitsniveau der Teilnahme an FinanzOnline den unionsrechtlichen Vorgaben entspricht, werden mit der 14. Änderung der FinanzOnline-Verordnung 2006 (BGBl II 2024/325) insbesondere die Regelungen zur Teilnahme an FinanzOnline neu gefasst. Zukünftig soll der Einstieg mittels E-ID forciert werden, die Teilnahme mittels Zugangsdaten ist dann nur mehr unter Verwendung eines zweiten Authentifizierungsfaktors möglich. Neu geregelt wird auch das Verfahren für die Bekanntgabe von Zugangsdaten an natürliche Personen (auch Einzelunternehmer) und juristische Personen. Zudem wird man künftig über die elektronische Zustellung in FinanzOnline immer per E-Mail informiert, wenn in FinanzOnline eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt ist (auf die Benachrichtigung kann aber auch verzichtet werden).
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