In aller Kürze

Änderung der Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket Teil II (BGBl I 2022/163, ARD 6823/16/2022) wurde wegen der aktuellen Teuerung die für die Anwendung der land- und forstwirtschaftlichen Pauschalierung vorgesehene Einheitswertgrenze ab der Veranlagung für das Kalenderjahr 2023 angehoben. Mit BGBl II 2022/449 wurde nun auch die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015 entsprechend angepasst. Der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes kann nach den Bestimmungen dieser Verordnung ermittelt werden, wenn dessen Einheitswert € 165.000,- (bisher: € 130.000,-) nicht übersteigt. Die für eine Pauschalierung vorgesehene Umsatzgrenze über zwei aufeinanderfolgende Kalenderjahre steigt auf € 600.000,- (bisher: € 400.000,-).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6834/4/2023

01.02.2023
Heft 6834/2023