Mit BGBl II 2025/161 werden zum einen die Änderungen in der GewO 1994 zur Festlegung des Bundesamts für Eich- und Vermessungswesen als zuständige Marktüberwachungsbehörde und zur Anpassung des Gesetzes an die VO (EU) 2019/1020 auf Ebene der Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010 (MSV 2010) nachvollzogen, zum anderen werden Anpassungen vorgenommen, die sich aus dem stufenweisen Ingeltungtreten der neuen EU-Maschinen-Verordnung VO (EU) 2023/1230 bereits jetzt ergeben, bis diese die EU-Maschinen-Richtlinie 95/16/EG am 20. 1. 2027 aufheben und vollständig ersetzen wird. Damit wird in Zukunft nach Aufhebung der Maschinen-RL auch die MSV 2010 als obsolet aufzuheben sein, da ihre Regelungen durch die unmittelbar anwendbare Maschinen-Verordnung in der Zukunft vollständig materiell derogiert sein werden. Die vorliegende Novelle stellt insofern nur eine notwendige Überbrückungsregelung dar, deren Bedarf sich aus dem stufenweisen Ingeltungtreten der Maschinen-Verordnung ergibt.
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