Im März 2023 ist die neue Verordnung über die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten 2023, BGBl II 2023/45, in Kraft getreten und hat damit die fast 30 Jahre alte Verordnung über brennbare Flüssigkeiten abgelöst. Nunmehr wurden die VbF neuerlich geändert, wobei die Änderungen ua auch die Übergangsbestimmungen für im März 2023 bereits genehmigte gewerbliche Betriebsanlagen, für Eisenbahnanlagen und Bodeneinrichtungen, mit deren Bau vor März 2023 begonnen wurde, und für vor diesem Zeitpunkt genehmigte Rohrleitungsanlagen betreffen. (BGBl II 2024/141)
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