BGBl I 2021/216, ausgegeben am 30. 12. 2021
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert wird
Mit dieser AlVG-Novelle wird zum einen die Regelung des § 39a AlVG zum Überbrückungsgeld aufgehoben, da sie keinen Anwendungsbereich mehr hat (die letzte Bezugsmöglichkeit für das Übergangsgeld ist nach § 39a Abs 7 AlVG im Jahr 2018 ausgelaufen), zum anderen werden aufgrund der anhaltenden COVID-19-Pandemie und des neuerlichen Lockdowns bestimmte Sonderregelungen im Arbeitslosenversicherungsrecht verlängert sowie neuerlich Einmalzahlungen gewährt.
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