Neue Vorschriften / Sozialversicherungsrecht

Änderung des ASVG ua - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

BGBl I 2021/114, ausgegeben am 30. 6. 2021

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden

Mit der vorliegenden Gesetzesnovelle kommt es zu einigen Änderungen bzw Anpassungen im ASVG, GSVG, BSVG und B-KUVG. Es kommt zur Verlängerung einiger Corona-Maßnahmen bis 30. 9. 2021, außerdem läuft aufgrund der derzeit günstigen epidemiologische Gesamtsituation die Sonderregelung zur Freistellung von Personen mit einem COVID-19-Risiko-Attest mit 30. 6. 2021 aus. Schließlich wird die Beitragsfreiheit der Übernahme der Kosten der Wochen-, Monats- oder Jahreskarte für ein Massenbeförderungsmittel durch den Dienstgeber gesetzlich verankert.

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Artikel-Nr.
ARD 6755/16/2021

08.07.2021
Heft 6755/2021