Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Änderung des AuslBG zur Vermeidung von Härtefällen - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2022/168, ausgegeben am 31. 10. 2022
➜ zum Initiativantrag 2720/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6809/17/2022

Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird

Nach der derzeitigen Rechtslage hat die wiederholte (mindestens zweimalige) ungenehmigte Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Ausländer zur Folge, dass der betroffene Betrieb oder der betroffene Ausländer ein Jahr für weitere Beschäftigungsbewilligungen gesperrt wird (§ 4 Abs 1 Z 3 und 5 AuslBG). Diese Sanktion ist ein schwerwiegender Eingriff in die Erwerbs- und Eigentumsfreiheit, die in ihrer undifferenzierten Anwendung keine Rücksicht auf die Art und Dauer der Verfehlung oder den Grad des Verschuldens nimmt. Systematische und vorsätzliche Verstöße werden daher ebenso sanktioniert wie bloß fahrlässiges Verhalten.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6823/15/2022

10.11.2022
Heft 6823/2022