Initiativantrag 8. 7. 2022, 2720/A BlgNR 27.
GP
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden soll
Nach der derzeitigen Rechtslage hat die wiederholte (mindestens zweimalige) ungenehmigte Beschäftigung einer ausländischen Arbeitskraft sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Ausländer zur Folge, dass der betroffene Betrieb oder der betroffene Ausländer ein Jahr für weitere Beschäftigungsbewilligungen gesperrt wird (§ 4 Abs 1 Z 3 und 5 AuslBG). Diese Sanktion ist
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