Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Änderung des BEinstG und des Bundesbehindertengesetzes - BGBl

Bearbeiterin: Bettina Sabara

BGBl I 2024/98, ausgegeben am 18. 7. 2024

Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden

Das gegenständliche Bundesgesetz, das eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes zum Inhalt hat, soll verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringen. Er sieht ua vor, die Behindertenanwaltschaft und den Bundesbehindertenbeirat zu stärken. Im BEinstG ist ua vorgesehen, dass Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten zur Bestellung eines Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet werden. Das BEinstG wird außerdem an die Weiterentwicklung der Integrativen Betriebe angepasst und wird klargestellt, dass der Behindertenpass nicht als Nachweis über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gilt. Die Änderungen traten überwiegend mit 19. 7. 2024 in Kraft, die Pflicht großer Unternehmen zur Bestellung eines Barrierefreiheitsbeauftragten wird mit 1. 1. 2025 in Kraft treten.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6911/17/2024

07.08.2024
Heft 6911/2024