BGBl I 2024/98, ausgegeben am 18. 7. 2024
Bundesgesetz, mit dem das Bundesbehindertengesetz und das Behinderteneinstellungsgesetz geändert werden
Das gegenständliche Bundesgesetz, das eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes zum Inhalt hat, soll verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung bringen. Er sieht ua vor, die Behindertenanwaltschaft und den Bundesbehindertenbeirat zu stärken. Im BEinstG ist ua vorgesehen, dass Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten zur Bestellung eines Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet werden. Das BEinstG wird außerdem an die Weiterentwicklung der Integrativen Betriebe angepasst und wird klargestellt, dass der Behindertenpass nicht als Nachweis über die Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten gilt. Die Änderungen traten überwiegend mit 19. 7. 2024 in Kraft, die Pflicht großer Unternehmen zur Bestellung eines Barrierefreiheitsbeauftragten wird mit 1. 1. 2025 in Kraft treten.
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