BGBl I 2024/119, ausgegeben am 22. 7. 2024
Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz geändert wird
Mit der vorliegenden Novelle des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes wurden diverse Änderungen vorgenommen, die der Verwaltungsvereinfachung, der Wettbewerbsgleichheit, der Verbesserung der Veranlagungsmöglichkeiten sowie der Stärkung der Aufsicht dienen. Wesentliche Eckpunkte der mit 1. 10. 2024 in Kraft tretenden Gesetzesnovelle sind:
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