Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Änderung des BSchEG und BUAG - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2024/120, ausgegeben am 22. 7. 2024

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 und das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz geändert werden

In Reaktion auf ein VfGH-Erkenntnis sieht die vorliegende Novelle des BSchEG vor, dass die Bestimmungen des Gesetzes künftig dann auf Leiharbeiter Anwendung finden, wenn auch der Betrieb, dem sie überlassen wurden, in den Geltungsbereich des Gesetzes fällt. Bisher wurde auf die Anwendbarkeit der Urlaubsregelung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) für die betreffenden Beschäftigten abgestellt. Die geltende Rechtslage hat dazu geführt, dass überlassene Arbeitnehmer in einem Stuckateur- oder einem Trockenausbaubetrieb vom BSchEG umfasst sind, Stammkräfte dieser Betriebe allerdings nicht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6910/10/2024

31.07.2024
Heft 6910/2024