Durch das Abänderungsprotokoll soll die internationale Verpflichtung Österreichs zur Anpassung seiner Doppelbesteuerungsabkommen an den neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft vollständig umgesetzt werden. Das Abänderungsprotokoll ist am 26. 5. 2021 in Kraft getreten. (BGBl III 2021/96)
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