BGBl I 2020/145, ausgegeben am 23. 12. 2020
Bundesgesetz, mit dem das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Asylgesetz 2005 und das BFA-Verfahrensgesetz geändert werden
Die "Rot-Weiß-Rot-Karte" ermöglicht hochqualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Um deren Zuwanderung nach Österreich zusätzlich zu attraktivieren und auf diese Weise zu fördern, entfällt für den Erhalt eines Aufenthaltstitels "Rot-Weiß-Rot - Karte" künftig der Nachweis eines Rechtsanspruchs auf eine ortsübliche Unterkunft gemäß § 11 Abs 2 Z 2 NAG.
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