In aller Kürze

Änderung von Arbeitnehmerschutzvorschriften

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

In Umsetzung europarechtlicher Vorgaben im Zusammenhang mit Schutzmaßnahmen für Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch die Exposition von krebserzeugenden Arbeitsstoffen am Arbeitsplatz kam es mit BGBl II 2020/382 zu einer Anpassung der Grenzwerteverordnung 2018 (nunmehr "Grenzwerteverordnung 2020"), der Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz (VGÜ 2017) und der Verordnung biologische Arbeitsstoffe (VbA).

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Artikel-Nr.
ARD 6716/2/2020

17.09.2020
Heft 6716/2020