Regierungsvorlage 26. 4. 2023, 2031 BlgNR 27. GP
➜ zum Ministerialentwurf 246/ME NR 27. GP siehe ARD6836/18/2023
➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz und das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch geändert werden sollen
Hauptgegenstand des Gesetzesvorhabens ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2121 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 11. 2019 ins nationale Recht. Diese RL aktualisiert durch die Änderung der RL (EU) 2017/1132 die Vorschriften über grenzüberschreitende Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften und schafft einen Rechtsrahmen für grenzüberschreitende Umwandlungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften. Dadurch wurden auch die Regelungen über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer für diese Fälle geändert bzw solche neu erlassen.
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