Neue Vorschriften / Arbeitsrecht

Änderung von BUAG und AuslBG - BGBl

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

BGBl I 2022/73, ausgegeben am 10. 6. 2022
➜ zum Initiativantrag 2411/A BlgNR 27. GP siehe ARD 6793/15/2022

Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden

Mit der vorliegenden BUAG-Novelle kommt es ua zu bürokratischen Vereinfachungen bei der Auszahlung von Urlaubsentgelt sowie beim Datenaustausch zwischen der BUAK und dem AMS. Außerdem geht es um die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Ausstellung einer Service-Karte für aktive bzw nicht in Beschäftigung stehende Bauarbeiter, die Ansprüche gegenüber der BUAK haben und über keine Bau-Identitätskarte (Bau-ID) verfügen. Weitere Punkte der Novelle betreffen die Auszahlung einer Ersatzleistung für Bauarbeiter, die nach dem 58. Lebensjahr invalid geworden sind, sowie klarere Vorgaben in Bezug auf die Überweisung von Abfertigungsbeiträgen an die Betriebliche Vorsorgekasse durch die BUAK.

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Artikel-Nr.
ARD 6803/17/2022

23.06.2022
Heft 6803/2022