Bundesgesetzblatt vom 28. 2. 2020
Im BGBl wurden iZm der Lehrlingsausbildung ua für folgende Lehrberufe neue Ausbildungsordnungen erlassen (grundsätzlich ab 1. 5. 2020; nur beim Lehrberuf Masseur/Masseurin gibt es eine spezielle Inkrafttretensbestimmung betreffend die Bestimmungen über die Lehrabschlussprüfung mit 1. 3. 2022):
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