Die XY GmbH mit Sitz in Wien möchte ein Geschäftslokal mieten. Für die Suche nach einer geeigneten Immobilie bedient sie sich eines Maklers. Im Zusammenhang mit der Anmietung der Geschäftsräumlichkeiten fallen beim Abschluss des Mietvertrags Bestandvertragsgebühren an. Der Geschäftsführer stellt sich die Frage, ob eine Möglichkeit besteht, die Maklerhonorare für diesen Mietvertrag zu aktivieren bzw für die zu entrichtenden öffentlichen Gebühren einen Rechnungsabgrenzungsposten anzusetzen. Diese Fragen werden im nachfolgenden Praxisfall beantwortet.
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