Beiträge

Aktivlegitimation bei Bestreitung einer titulierten Forderung (§ 110 Abs 2 IO)

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König

Meldet ein Gläubiger eine titulierte Forderung an, weist § 110 Abs 2 IO dem Bestreitenden die "Klägerrolle" zu. Die hM schränkt diese gesetzliche Anordnung erheblich ein: Geht es um den "Rang" der Forderung bzw um ein Vorzugsrecht oder geht es um die Frage, ob der angemeldeten Forderung überhaupt der Charakter einer Insolvenzforderung zukommt, müsse der "bestrittene" Gläubiger klagen. Zumindest dann, wenn es um Letzteres geht, sind Zweifel angebracht.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZIK 2016/111

30.06.2016
Heft 3/2016
Autor/in

o. Univ.-Prof. Dr. Bernhard König ist Professor am Institut für Zivilgerichtliches Verfahren an der Leopold-Franzens-Universität in Innsbruck.

Publikationen:

Zahlreiche Publikationen zum Zivil-, Zivilverfahrens- und Sportrecht.