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Aktualisierte Übersicht über den zeitlichen Anwendungsbereich der COVID-19-Gesetzgebung mit Bezug zum Insolvenzrecht

Dr. Ulrich Pesendorfer

Bei der raschen und schnelllebigen COVID-19-Gesetzgebung fällt es - nach wie vor - nicht leicht, den Überblick über die coronabedingte Rechtslage zu bewahren. Die folgenden aktualisierten und erweiterten Übersichten1 sollen dabei helfen.

Die für das Insolvenzrecht zentralen Bestimmungen finden sich im 1. und 2. COVID-19-JuBG. Im 2. COVID-19-Gesetz sind neben dem 1. COVID-19-JuBG (Art 21) auch Änderungen der IO (Art 22) und der EO (Art 23) enthalten. Mit dem 4. COVID-19-Gesetz wurde das 1. COVID-19-JuBG novelliert (Art 32), das 2. COVID-19-JuBG mit insolvenz- und exekutionsrechtlichen Änderungen erlassen (Art 37) und die IO geändert (Art 33). Mit dem 8. COVID-19-Gesetz wurde neuerlich das 1. COVID-19-JuBG novelliert; es beinhaltet auch Sonderregelungen zu Verfahren, auf die die Bestimmungen der IO und der EO anzuwenden sind. Zu erwähnen sind die weiteren Änderungen des 1. COVID-19-JuBG, des 2. COVID-19-JuBG und des COVID-19-GesG sowie Änderungen im Abgaben- und Sozialversicherungsrecht (s dazu unten die Übersicht).

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Artikel-Nr.
ZIK 2021/5

18.03.2021
Heft 1/2021
Autor/in
Ulrich Pesendorfer

Dr. Ulrich Pesendorfer ist stellvertretender Leiter der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im BMJ.