In Kürze werden die ersten nichtfinanziellen Erklärungen bzw gesonderten nichtfinanziellen Berichte, welche Inhalte gemäß den Übergangsregelungen der EU-Taxonomie-VO (VO [EU] 2020/852) enthalten, für das Geschäftsjahr 2021 offengelegt werden. Dabei offenbaren sich bei genauerer Auseinandersetzung mit den Bestimmungen noch große Unklarheiten im Hinblick auf zentrale Offenlegungspflichten, welche aus der EU-Tax-VO resultieren. Der vorliegende Beitrag widmet sich zwei zentralen Fragestellungen, namentlich der Definition von Wirtschaftstätigkeiten und der Rolle der Wesentlichkeit im Kontext der Operationalisierung der offenzulegenden Leistungsindikatoren.
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