Gleichzeitig Entscheidungsbesprechung zu 5 Ob 194/24a Zak 2025/154, 99
Die Abrechnungsverpflichtung des bestellten Verwalters nach WEG gilt im Mischhaus auch gegenüber den schlichten Miteigentümern, wobei vorgeschriebene Bewirtschaftungsakonti für die Zukunft angepasst, niemals aber für die Vergangenheit erhöht werden dürfen. Ob eine nachträgliche Aufrollung einer durch die Miteigentümer nicht fristgerecht angefochtenen Bewirtschaftungskostenabrechnung durch den Verwalter zulässig ist, musste im konkreten Anlassfall durch den OGH nicht beantwortet werden.
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