Der vorliegende Beitrag soll einen kompakten Überblick über den Ablauf des Freihandverkaufs bieten. Dabei wird der Fokus auf die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zu praxisrelevanten Problemstellungen, wie insb dem Überbot nach insolvenzgerichtlichem Genehmigungsbeschluss, gelegt.
Die freihändige Verwertung durch die Insolvenzverwaltung hat den bestmöglichen Erlös in einem transparenten, raschen Verfahren zum Ziel. Das nachfolgende gerichtliche Genehmigungsverfahren nach § 117 IO soll die Prüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit einschließlich allfälliger "Querschüsse" durch nachträgliche Überbote sicherstellen.
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