Im Dezember 2022 legte die Europäische Kommission den Vorschlag für eine RL zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts vor. Seither wird intensiv daran gearbeitet. Im Dezember 2024 einigten sich die Justizminister der Mitgliedstaaten in Form einer "partiellen Ausrichtung" auf einen Kompromisstext zu einigen Teilen der RL (s dazu Eriksson, Harmonisierung des Insolvenzrechts: Partielle allgemeine Ausrichtung im Rat der Europäischen Union, ZIK 2025/7, 6).
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