In aller Kürze

Altersteilzeit nach Wiedereingliederungsteilzeit

Bearbeiterin: Bettina Sabara

In ihrem aktuellen Newsletter weist die NÖGKK darauf hin, dass es möglich ist, im Anschluss an eine vereinbarte Wiedereingliederungsteilzeit eine Altersteilzeit auszuüben. Wird im Anschluss an die Wiedereingliederungsteilzeit eine Vereinbarung über eine Altersteilzeit (bzw Teilpension/erweiterte Altersteilzeit oder Bildungsteilzeit) getroffen, so ist der davor gelegene Zeitraum der Wiedereingliederung so zu behandeln, als ob keine Herabsetzung der Normalarbeitszeit und keine Verminderung des Entgelts vorgelegen wären. (Quelle: NÖDIS, Nr 12/Oktober 2017)

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ARD 6570/3/2017

19.10.2017
Heft 6570/2017