Von Jasnica Garasic. Internationalrechtliche Studien, hrsg von Ulrich Magnus, Band 36. Peter Lang Europäischer Verlag der Wissenschaften, Frankfurt am Main 2005. Brosch, zwei Bände, 499 und 633 Seiten, 130 €
Das umfassende Werk von Jasnica Garasic über die Anerkennung ausländischer Insolvenzverfahren ist ein schönes Beispiel für die Bedeutung, die das internationale Insolvenzrecht in wenigen Jahren geradezu sprunghaft gewonnen hat. Jasnica Garasic, die derzeit wieder an ihrer Heimatuniversität in Zagreb tätig ist, hat in Deutschland ein Promotionsstudium absolviert, unter Betreuung von Univ.-Prof. Ulrich Drobnig und Univ.-Prof. Jan Kropholler ihre umfangreiche Dissertation verfasst und 2005 in Form der beiden hier vorgestellten Bücher veröffentlicht. Unter Berücksichtigung insb (keineswegs ausschließlich: man vergleiche nur die Hinweise zu rd zwei Dutzend Staaten in Teil 1, 23 ff FN 2!) des kroatischen, deutschen und schweizerischen Rechts, der EuInsVO, des Istanbuler Übereinkommens sowie des UNCITRAL-Modellgesetzes analysiert Garasic umfassend Modelle für die Behandlung grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dabei geht es keineswegs bloß um die im Buchtitel genannte Anerkennungsfrage, also um Rechtsprobleme, die unter Schlagwörtern wie Universalität oder Territorialität, Einheitsverfahren oder Verfahrensmehrheit (und dabei Haupt- und Sonderverfahren, wie Sekundär- und Partikularverfahren nach der EuInsVO) bekannt sind. Diesen Gebieten widmet sich Garasic im Teil 1 ihres Werks, wobei sie Begriff, Gegenstand und Voraussetzungen der Anerkennung (23 ff, 86 ff, 117 ff), Verfahren (259 ff) und die Problematik Verfahrenseinheit bzw Verfahrensmehrheit (321 ff) analysiert. Dazu untersucht Garasic aber auch auf mehreren Hundert Seiten die Wirkungen der Anerkennung (Teil 2, 17 bis 504), wobei sie auf die Rechtsstellung ausländischer Verwalter und den Umfang der Insolvenzmasse ebenso eingeht wie auf Gläubigerrechte, Aufrechnung, Anfechtung oder Verfahrenssperren bei grenzüberschreitenden Insolvenzen. Breite Schlussfolgerungen (Teil 2, 505 ff) runden das Werk ab. Jeder Band enthält ein kurzes Sachregister.
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