Aus den Behörden / Finanzministerium

Anfragebeantwortung des BMF zur Nachreichung von Unterlagen zu Jahreserklärungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Anfragebeantwortung des BMF vom 17. 3. 2025

Nach § 119 BAO sind die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht oder für die Erlangung abgabenrechtlicher Begünstigungen bedeutsamen Umstände vom Abgabepflichtigen nach Maßgabe der Abgabenvorschriften offenzulegen; die Offenlegung muss vollständig und wahrheitsgemäß erfolgen. Dazu wurde an das BMF eine Anfrage gerichtet, die Antwort wurde nun vom BMF wegen des größeren Interesses auf seiner Homepage veröffentlicht.

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Artikel-Nr.
ARD 6948/16/2025

07.05.2025
Heft 6948/2025