Anfragebeantwortung des BMF vom 10. 1. 2024
In einer aktuellen Anfragebeantwortung gibt das BMF Auskunft zu zwei Fragen zur neuen Mitarbeiterprämie (vormals Teuerungsprämie), einmal in Bezug auf Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen und einmal zur Gewährung aufgrund kollektivvertraglicher Ermächtigung.
Eine Arbeitskraft wird an einen Betrieb überlassen. Der Beschäftiger gewährt aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 5 oder 6 EStG 1988 eine steuer- und abgabenfreie Mitarbeiterprämie. Es besteht für die überlassene Arbeitskraft ein Anspruch gemäß § 10 AÜG auf Gewährung einer im Beschäftiger-Kollektivvertrag geregelten Mitarbeiterprämie. Ist die Zahlung der Mitarbeiterprämie an die überlassene Arbeitskraft ebenfalls steuer- und abgabenfrei?
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