Die durch BGBl I 2017/153 erfolgte Angleichung der Entgeltfortzahlungsbestimmungen der Angestellten an jene der Arbeiter tritt mit 1. 7. 2018 in Kraft und findet auf Dienstverhinderungen Anwendung, die in ab dem 1. 7. 2018 begonnenen Arbeitsjahren eintreten. Auch bei den Arbeitern und Lehrlingen kommt es zu Änderungen.
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