Thema - Arbeitsrecht

Angleichung und Erhöhung des Entgeltfortzahlungsanspruchs per 1. 7. 2018 - Sonderfragen zu Angestellten und Lehrlingen

Florian Schrenk, BA

Die durch BGBl I 2017/153 erfolgte Angleichung der Entgeltfortzahlungsbestimmungen der Angestellten an jene der Arbeiter tritt mit 1. 7. 2018 in Kraft und findet auf Dienstverhinderungen Anwendung, die in ab dem 1. 7. 2018 begonnenen Arbeitsjahren eintreten. Auch bei den Arbeitern und Lehrlingen kommt es zu Änderungen.

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Artikel-Nr.
ARD 6603/4/2018

21.06.2018
Heft 6603/2018
Autor/in
Florian Schrenk

Florian Schrenk, BA, LL.M. ist Geschäftsführer der Hitz & Schrenk OG; Lehrgangsleitung (extern) für den Lehrgang „Arbeits- und Personalrecht“ an der UWK (vormals Donau-Universität Krems); Nebenberuflich Lehrender am WIFI Wien und an der Akademie der Steuerberater:innen; Lektor an der FHWien WKW; Co-Herausgeber KomKo – Kommentierte Kollektivverträge (Linde Verlag).