Anmerkungen zu EuGH C-250/17, Virgílio Tarragó da Silveira/Massa Insolvente da Espírito Santo Financial Group SA 1
Art 15 EuInsVO2 unterstellt die Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen die Partei eines anhängigen Rechtsstreits dem Recht des Mitgliedstaats, in dem dieser Rechtsstreit bei Verfahrenseröffnung anhängig ist. Diese praktisch durchaus bedeutsame Bestimmung wurde bisher in der deutschsprachigen Lit nur am Rande diskutiert. Ein jüngst ergangenes Urteil des EuGH hat jedoch aufgezeigt, dass hinsichtlich der genauen Tragweite von Art 15 EuInsVO, möglicherweise wegen Abweichungen zwischen einigen Sprachfassungen, größere Auffassungsdifferenzen bestanden als erwartet.3 Ob bzw inwieweit das Urteil des EuGH nunmehr für Klarheit sorgt - oder im Gegenteil die Diskussion, gerade im deutschsprachigen Raum, erst beleben wird -, wird sich erst zeigen.
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