In aller Kürze

Anhebung der Zuverdienstgrenze bei Familienbeihilfe und Studienförderung

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen verlieren Studierende nach Erreichen des 20. Lebensjahres den Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie mehr als € 15.000,- jährlich dazuverdienen. Gleichzeitig wird eine etwaige Studienbeihilfe gekürzt. Studenten, deren Einkommen knapp an der Einkommensgrenze liegt, sind daher gezwungen, ihre Arbeitszeit zu reduzieren, wenn ihr Gehalt steigt. Um das zu vermeiden, sieht ein aktueller Initiativantrag vor, die Zuverdienstgrenze sowohl im FLAG als auch im StudFG ab 2025 jährlich mit dem Anpassungsfaktor zu valorisieren. Gleichzeitig soll die Grenze für das heurige Jahr - rückwirkend mit 1. 1. 2024 - auf € 16.455,- steigen. (Initiativantrag 13. 6. 2024, 4111/A BlgNR 27. GP; Gesetzwerdung bleibt abzuwarten)

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Artikel-Nr.
ARD 6906/4/2024

03.07.2024
Heft 6906/2024