Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der Verpflegung von Mitarbeitern durch den Dienstgeber. Dabei wird zwischen der entgeltlichen und der unentgeltlichen Zurverfügungstellung, inkl der Überlassung bloßer Aufmerksamkeiten, von Verpflegung unterschieden. Von Bedeutung ist auch, ob die Verköstigung durch eine dienstgebereigene Verpflegungsstelle erfolgt oder ob der Dienstnehmer die Leistungen direkt von Dritten bezieht und der Dienstgeber dafür einen Zuschuss leistet.
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