Mit der Richtlinie (EU) 2024/846 wurde der Anhang III der RL 2006/22/EG mit der Übersicht über die infrage kommenden Verstöße gegen die VO (EG) 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) und die VO (EU) 165/2014 (Fahrtenschreiber) und deren Einstufung nach Schweregrad neu gefasst. Inhaltlich wurde die Richtlinie den Gesetzesmaterialien zufolge in Österreich bereits umgesetzt (siehe ua BGBl I 2022/58, ARD 6797/16/2022). Da jedoch die EU-Richtlinie erst dann als vollständig umgesetzt gilt, wenn auch die formalen Zitatanpassungen erfolgt sind, wurde von der Europäischen Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Um dieses zu verhindern, sollen nun die entsprechenden Zitatanpassungen nachgeholt werden. Im ARG sind Änderungen bei den Lenkzeiten für Reisebusse aufgrund der 2024 geänderten EU-Lenkzeitenverordnung sowie eine Anpassung an die neue Definition des Personengelegenheitsverkehrs in der EU-Verordnung für Fahrzeuge, die nicht dieser EU-Verordnung unterliegen, vorgesehen. (Initiativantrag 25. 4. 2025, 241/A BlgNR 28. GP)
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