Im Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften i.S.d. § 221 HGB sind die Vorjahresbeträge anzugeben. Der Beitrag untersucht die Auswirkungen von Umgründungen auf die Angabe von Vorjahresbeträgen.
Die S-AG hat zum 31. 12. 2000 ihren Betrieb im Wege der Spaltung zur Aufnahme auf die X-AG abgespalten. Zurück blieben bei der S-AG lediglich Grundstücke und einige Beteiligungen. Die Spaltung wurde im Laufe des Jahres 2001 im Firmenbuch eingetragen.
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