Sozialversicherung

Anrechnung des fiktiven Unterhalts auf Ausgleichszulage bei Eingehen einer Lebensgemeinschaft

( ASVG § 294 Abs 1 ) Geht eine geschiedene Ehefrau und Ausgleichszulagenbezieherin eine nichteheliche Lebensgemeinschaft ein, ist der fiktive Unterhalt des geschiedenen Ehemannes auf ihre Ausgleichszulage auch dann anzurechnen, wenn ihr Unterhaltsanspruch gegenüber dem geschiedenen Ehemann infolge Eingehens der Lebensgemeinschaft ruht.

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Artikel-Nr.
ARD 4963/16/1998

08.09.1998
Heft 4963/1998