Das österreichische Urlaubsgesetz (UrlG) kennt einen erhöhten Urlaubsanspruch nach 25 Jahren Dienstzeit. Da die Verweildauer in einem Unternehmen in den letzten Jahren tendenziell kürzer geworden ist, kommt der Anrechnung von Vordienstzeiten eine immer höhere Relevanz zu, um die sechste Urlaubswoche zu erreichen. Dabei zeigt sich, dass insbesondere im Bereich der Studienzeiten ein gesellschaftlicher Wandel zu bemerken ist: Studien laufen parallel zum Arbeitsverhältnis bzw es werden nach dem Bologna-System (Bachelor und Master) oder aufgrund eines lebenslangen Lernens mehrere Studien abgeschlossen. Wie ist aus Sicht des UrlG damit umzugehen?
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