In der Praxis werden insb Geschäftsführern und Vorständen, aber auch anderen Dienstnehmern, anteilsbasierte Vergütungen - neben dem laufenden Gehalt/Lohn - gewährt. Diese drücken sich bspw durch aktienkursabhängige Geldzahlungen oder der Gewährung von Anteilen am Unternehmen aus. Wenn sich das Unternehmen für eine solche Vergütung entscheidet, stellt sich regelmäßig (spätestens bei Abschluss einer solchen Vereinbarung) die Frage, wie diese Sachverhalte in der Bilanz abzubilden sind.
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