In aller Kürze

Anträge auf Erstattung für COVID-19-Risikofreistellungen

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Wurden Personen aufgrund eines COVID-19-Risiko-Attests von ihrer Arbeitsleistung bei Fortzahlung ihres Entgelts freigestellt (weil Homeoffice oder eine sichere Gestaltung der Arbeitsbedingungen in der Arbeitsstätte nicht möglich war), werden den Dienstgebern die dadurch anfallenden Lohn- und Lohnnebenkosten auf Antrag ersetzt. Mit Ende Juni ist die Sonderregelung ausgelaufen (siehe bereits ARD 6752/1/2021). Anträge auf Kostenerstattungen für am 30. 6. 2021 beendete Freistellungen können noch bis spätestens 12. 8. 2021 eingebracht werden.

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Artikel-Nr.
ARD 6756/2/2021

15.07.2021
Heft 6756/2021