Die Sonderbetreuungszeit gemäß § 18b AVRAG ist mit 9. 7. 2021 ausgelaufen (siehe ARD 6730/9/2021). Anträge auf Erstattung des in der Sonderbetreuungszeit an die Arbeitnehmer gezahlten Entgelts können noch bis spätestens 20. 8. 2021 über das Unternehmensserviceportal eingebracht werden.
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