Seit dem 1. 5. 2022 können Anträge auf Erteilung
einer Beschäftigungsbewilligung für Drittstaatsangehörige bzw die Meldungen über Beginn
und Ende von deren Beschäftigung nur noch über das e-ams-Konto erstattet werden.
( Quelle: WKO Salzburg, 21. 4.
2022)
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