In aller Kürze

Anträge und Meldungen nach dem AuslBG

Bearbeiter: Manfred Lindmayr

Seit dem 1. 5. 2022 können Anträge auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für Drittstaatsangehörige bzw die Meldungen über Beginn und Ende von deren Beschäftigung nur noch über das e-ams-Konto erstattet werden. ( Quelle: WKO Salzburg, 21. 4. 2022)

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Artikel-Nr.
ARD 6800/2/2022

27.05.2022
Heft 6800/2022