Um den Verwaltungsaufwand für die Bürger im Rahmen der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung zu minimieren, wird ab dem Jahr 2017 für das jeweils vergangene Veranlagungsjahr unter bestimmten Voraussetzungen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt und die Steuergutschrift automatisch ausbezahlt. Dieser Beitrag beschreibt, aufgrund welcher gesetzlicher Kriterien die infrage kommenden Fälle ermittelt werden, und das Zusammenspiel der zusätzlichen Begünstigungsvorschrift des § 41 Abs 2 Z 2 EStG mit den anderen Veranlagungsverfahren.
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