Um einen weiteren Anstieg der Infektionen mit COVID-19 zu verhindern, wurde die 3-G-Regel an Arbeitsorten eingeführt, an denen ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird damit begründet, dass angesichts der derzeitigen epidemiologischen Lage von einer wesentlich erhöhten Gefahr der wechselseitigen Ansteckung an Arbeitsorten auszugehen ist (siehe Seite 2 der rechtlichen Begründung zur 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung; im Folgenden abgekürzt: 3. COVID-MV-RB).
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.