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Antworten auf die 11 wichtigsten Fragen zu 3-G am Arbeitsplatz

RA Dr. Stefan Zischka

Um einen weiteren Anstieg der Infektionen mit COVID-19 zu verhindern, wurde die 3-G-Regel an Arbeitsorten eingeführt, an denen ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann. Dies wird damit begründet, dass angesichts der derzeitigen epidemiologischen Lage von einer wesentlich erhöhten Gefahr der wechselseitigen Ansteckung an Arbeitsorten auszugehen ist (siehe Seite 2 der rechtlichen Begründung zur 3. COVID-19 Maßnahmenverordnung; im Folgenden abgekürzt: 3. COVID-MV-RB).

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Artikel-Nr.
PVP 2021/71

26.11.2021
Heft 11/2021
Autor/in
Stefan Zischka

RA Dr. Stefan Zischka ist Partner und leitet den Fachbereich Arbeitsrecht bei Jank Weiler Operenyi Rechtsanwälte (JWO), dem österreichischen Mitglied des globalen Anwaltsnetzwerkes Deloitte Legal. Er ist Vortragender und Fachautor mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht sowie Zivil­prozess­recht.