Das Personalbüro hat erfahren, dass ein Mitarbeiter rückwirkend Rehabilitationsgeld von der Gebietskrankenkasse erhält. Wegen eines Langzeitkrankenstandes wurde zwischenzeitlich das Dienstverhältnis mit diesem Mitarbeiter während des Krankenstandes einvernehmlich aufgelöst.
Just für den Zeitraum, für den er nun rückwirkend Rehabilitationsgeld erhält, hat er aber noch für einige Wochen laufendes Entgelt, Sonderzahlungen sowie eine Urlaubsersatzleistung erhalten. Für den Dienstgeber beginnt nun hinsichtlich der rückwirkenden Feststellung der konkreten Falldaten (exakter Zeitraum, in dem der DN Rehabilitationsgeld erhielt) ein mühevoller Weg.
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