Der brennende Rechtsfall des Monats

Antworten auf Praxisfragen zur Rufbereitschaft

RAA Mag. Markus Löscher

Ein Dienstnehmer wird als Sicherheitsfachkraft beschäftigt. Er wird vom Dienstgeber angewiesen, auch außerhalb der Arbeitszeiten ständig erreichbar zu sein.

Dafür

darf das Handy nicht lautlos gestellt werden undmuss der Akku des Diensthandys stets aufgeladen sein.

Ist der Dienstnehmer stunden- oder tageweise nicht erreichbar, muss er vorab die Erlaubnis des Dienstgebers einholen. Darüber, ob diese Zeit der ständigen Erreichbarkeit extra bezahlt wird, wurde nicht gesprochen und es wurde vom Dienstgeber auch nichts für diese Zeit bezahlt.

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Artikel-Nr.
PVP 2019/41

27.06.2019
Heft 6/2019
Autor/in
Markus Löscher

RA Mag. Markus Löscher ist Rechtsanwalt und Gründungspartner der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Littler.