Anmerkungen zu OGH 1 Ob 153/17g1
Der OGH erachtete § 25b Abs 2 IO auf einen Vertrag über die Teilnahme an einer Fußballmeisterschaft, in dem ein "Zwangsabstieg" im Fall der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über einen teilnehmenden Verein vorgesehen ist, als nicht anwendbar.
Ein namhafter Fußballverein ("Verein") nahm in der Spielsaison 2016/2017 an der von den drei Landesfußballverbänden ("Organisatoren") organisierten Meisterschaft der Regionalliga Ost teil. Die Regionalliga Ost selbst ist nicht - anders als die 1. und 2. Spielklasse in der Bundesliga - mitgliedschaftlich, sondern über einen Teilnahmevertrag organisiert. Nach den Vorschriften des Landesverbands, dem der Verein angehört, ist dieser verpflichtet, die Satzungen, Beschlüsse und Bestimmungen des Österreichischen Fußballverbandes (ÖFB) und des Landesverbandes zu respektieren. Der ÖFB erlässt für jede Spielsaison Richtlinien für die jeweiligen Fußballligen. Die Richtlinien des ÖFB für die Saison 2016/2017 ("ÖFB-RL") enthalten für die Regionalliga in § 4 Abs 4 folgende Regelung ("Klausel"): "Ist über das Vermögen eines Regionalligavereines oder dessen ausgegliederten Spielbetriebes im Laufe des Spieljahres ein Insolvenzverfahren anhängig oder wurde ein Insolvenzantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen, rückt dieser Verein am Ende eines Spieljahres an den Schluss der Tabelle der betreffenden Regionalliga-Spielgruppe und steigt aus der 3. Leistungsstufe ab. Die Zahl der aus sportlichen Gründen absteigenden Mannschaften vermindert sich entsprechend. ..."
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