Rechtsprechung / Mietrecht

Anwendbarkeit des § 6 Abs 2 Z 4 KSchG bei Mietverhältnissen trotz Schwellenklausel und Aufwandersatzverzicht für nützliche Investitionen

Bearbeiter: Christian Prader

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OGH 22. 3. 2024, 8 Ob 6/24a (Anm: E ergangen im Teilanwendungsbereich im Verbandsverfahren)

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Artikel-Nr.
ImmoZak 2024/18

29.05.2024
Heft 2/2024