Anmerkungen zu EuGH C-186/24, Matthäus Metzler/Auto1 European Cars BV 1
Art 31 EuInsVO schützt den gutgläubigen Dritten, wenn er in Unkenntnis der Insolvenzeröffnung eine Leistung an den Schuldner erbringt, die er an den Insolvenzverwalter hätte erbringen müssen. In einem vor dem OGH anhängigen Fall war unklar, wie weit dieser Schutz reicht. Der OGH legte die Frage daher dem EuGH vor, der den Anwendungsbereich der Bestimmung konkretisierte und damit für Klarheit und Rechtssicherheit in grenzüberschreitenden Insolvenzen sorgte.
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