In der aktuellen Ausgabe ihres Dienstgebermagazins DGservice (Nr. 3/September 2023) beantwortet die ÖGK die Frage, ob bei der Ausfertigung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld eine gewährte Homeoffice-Pauschale im "Arbeitsverdienst der letzten drei Kalendermonate" zu berücksichtigen ist: Bei der Homeoffice-Pauschale handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung ohne Entgeltcharakter. Sie dient der Abdeckung von Aufwendungen, wie etwa Heizungs- oder Stromkosten. Daher ist die Homeoffice-Pauschale laut ÖGK bei der Ausfertigung der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld nicht zu berücksichtigen.
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