Mit Jahresbeginn wurden die Arbeits- und Entgeltbestätigungen für Krankengeld und Wochengeld um neue Datenfelder ergänzt. Bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld ist nunmehr auch das Datum der Aussprache einer Kündigung oder einvernehmlichen Auflösung anzugeben. Bei der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Wochengeld ist anzugeben, ob Prämien und Provisionen im Arbeitsverdienst enthalten sind, wenn ja, ist der Nettobetrag der Prämien und Provisionen im Feld "Betrag der Prämien und Provisionen (netto)" einzutragen. Zusätzlich ist anzugeben, ob diese bei der Berechnung der Sonderzahlungen berücksichtigt werden. Nähere Informationen gibt die ÖGK in ihrem aktuellen Newsletter Nr 1/2025 (Direktlink: https://tinyurl.com/OEGK-Newsletter-2025-01)
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