Betriebliche Gemeinschaftsveranstaltungen werfen einige Fragestellungen auf, beispielsweise, ob ein dabei auftretender Unfall als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist. Die praktische Relevanz dieser Themen zeigt sich insbesondere bei Betriebsfeiern, da diese den "Prototyp" einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung bilden.
Unter einer Betriebsfeier wird im Allgemeinen eine vom Arbeitgeber zumindest mitgetragene,1 für die Mitarbeiter des Betriebes zugängliche, aus einem besonderen Anlass durchgeführte Veranstaltung verstanden. Der besondere Anlass kann sowohl betrieblich verursacht sein (zB Firmenjubiläum, Geschäftserfolg, Gleichenfeier) als auch auf (allgemeinen) außerbetrieblichen Determinanten beruhen (zB betriebliche Weihnachts- oder Jahresabschlussfeier). Weiters kann die Feierlichkeit sowohl innerhalb als auch außerhalb der Arbeitszeit und der betrieblichen Räumlichkeiten stattfinden; irgendein Bezug zum Betrieb (Arbeitgeber) muss jedoch bestehen. Dieser kann beispielsweise dadurch gegeben sein, dass der Arbeitgeber die Kosten der Feierlichkeit (insgesamt oder teilweise) übernimmt.
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